(1) Wir und unsere Partner setzen alles daran, die Lieferfristen einzuhalten. Sämtliche durch Açai Schweiz bekannt gegebenen Lieferzeiten dienen aber lediglich als Orientierung. Eine Nichteinhaltung der Lieferfristen gibt dem Kunden keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt bzw. Schadenersatz. Für den Fall, dass die Açai Schweiz KLG oder ihre Lieferpartner nicht in der Lage sein sollten, eine bestätigte Bestellung auszuliefern, entsteht für die Açai Schweiz KLG keine Pflicht die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.
(2) Die Liefermodalitäten sind wie folgt geregelt:
Lieferung an Privathaushalte oder Firmenkunden |
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(3) Sofern die Lieferung leicht verderblicher Ware Gegenstand dieses Vertrags ist, gilt Folgendes: Der Kunde stellt die Annahme leicht verderblicher Waren zu dem vereinbarten Liefertermin durch geeignete Vorkehrungen sicher. Z.B. indem er die Ware selbst entgegen nimmt oder etwa eine Person mit der Annahme an der Lieferadresse beauftragt.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
(6) Warenzustellungen erfolgen direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse und Kontaktperson. Die Lieferung erfolgt durch den persönlichen Lieferservice der Açai Schweiz KLG oder durch verschiedene Dienstleistungen der Lieferpartner. Die Lieferung erfolgt soweit zugänglich an die Wohnungstüre bei Privatpersonen und an die Rezeption / den Empfang bei Firmenkunden.
1.2. Hinterlegung von Lieferungen
Aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen ist die Açai Schweiz KLG bestrebt, die Warenlieferung persönlich an den Kunden zu übergeben. Sollte eine persönliche Übergabe während der vereinbarten Lieferzeit nicht möglich sein, wird die Ware vor der Haustüre deponiert. Mit der Übergabe der Ware, respektive der Hinterlegung der Ware vor der Haustüre, gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko von Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte und Umwelteinflüsse auf den Kunden über. Lieferungen durch die Lieferpartner an Adressen ohne Hauszustellung werden am Ort deponiert, an welchem der Paketdienst für solche Adressen Pakete deponiert.
1.3. Liefergebühren
Die Höhe der Liefergebühr ist abhängig von der Zustellungsart und dem Bestellwert. Je nach Sortiment und Zustellungsart, kann ein Mindestbestellwert gelten. Die Versandkosten für Lieferungen ins Ausland sind abweichend. Diese erfragen Sie bitte bei info@acai-schweiz.ch. Wenn wir Ihre Bestellung gemäß § 3 Abs. 1 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
1.4. Lieferschein und Rechnung
Lieferscheine und Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch versandt.
Açai – Kühlpakete
Kühlpakete werden per Übernacht-Post (“Mond-Express”) versendet.
Die Mindestbestellmenge unserer gekühlten Produkte liegt bei 2Kg.
Die Versandkosten bei Paketen von 2 – 5Kg betragen CHF 20.-
Um die Chance zu erhöhen, das Paket direkt unseren Kunden übergeben zu können,
werden Kühlpakete jeweils Samstags zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr zugestellt.
Ein anderer Liefertermin kann nach Wunsch mit uns vereinbart werden:
info@acai-schweiz.ch

